Die Heizungsförderung im Überblick
Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30 %.
Diese kann von allen Antragstellern und für alle förderfähigen Heizungen beantragt werden. Die Förderquote bezieht sich auf die förderfähigen Ausgaben, je nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude.
- Im Einfamilienhaus sowie für die erste Wohnung im Mehrfamilienhaus betragen die förderfähigen Ausgaben derzeit 28.000 €. Dieser Betrag wird zukünftig alle 6 Monate um 750 € gesenkt, erstmals zum 1.2.2027 auf dann 27.250 €.
- Im Mehrfamilienhaus können für die 2. bis 6. Wohnung je 15.000 € als förderfähige Ausgaben angesetzt werden, ab der 7. Wohnung je 8.000 €. Der Höchstbetrag für das Gebäude verteilt sich dabei zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen.
Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommens-Bonus für Eigentümer, die Ihr Haus selbst nutzen
Über die 30-prozentige Grundförderung hinaus können weitere Boni beantragt werden, die für selbstnutzende Hauseigentümer, für Haushalte mit geringen Einkommen, Rentner und Familien bereitstehen. Soweit die Voraussetzungen für die einzelnen Bonusförderungen erfüllt werden, können beide Boni gleichzeitig genutzt werden. Die Heizungsförderung insgesamt ist allerdings auf maximal 70 % begrenzt, für Haushalte mit Jahreseinkommen bis 30.000 € auf 80 %.
- Plus 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus
für selbstnutzende Eigentümer bei vorzeitigem Austausch bestimmter alter, ineffizienter Heizungen. Der Bonus sinkt alle 6 Monate um 4 %, erstmals zum 1.2.2027 auf dann 12 %.
Plus 10 % - 40 % Einkommens-Bonus
für selbstnutzenden Eigentümern, deren durchschnittliches, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 50.000 € nicht übersteigt. Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Erhalten als Kinderzuschlag eine einmalige Reduzierung des anzurechnenden Einkommens um 10.000 €.
10 % Einkommens-Bonus: Einkommen bis 50.000 €; mit Kind bis 60.000 €
30 % Einkommens-Bonus: Einkommen bis 40.000 €; mit Kind bis 50.000 €
40 % Einkommens-Bonus: Einkommen bis 30.000 €; mit Kind bis 40.000 €
So setzt sich der Heizungszuschuss zusammen
- 30 % Grundförderung für die Heizungsmodernisierung bei Einbau einen Wärmpumpe, Einer Holz-/Pelletheizung, einer Solarthermieanlage, einer Brennstoffzelle oder dem Anschluss an ein Fernwärmenetz oder Gebäudenetz
- Plus 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen für natürliche Kältemittel oder effiziente Wärmequellen
- Plus 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümer bei vorzeitigem Austausch bestimmter alter, ineffizienter Heizungen
- Plus 30 % Einkommens-Bonus für selbstnutzenden Eigentümern, deren durchschnittliches, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt
Soweit die Voraussetzungen für die einzelnen Bonusförderungen erfüllt werden, können mehrere Boni gleichzeitig genutzt werden. Die Heizungsförderung ist allerdings auf maximal 70 % gegrenzt.
Zuschuss und Ergänzungskredit können gleichzeitig genutzt werden
Für Antragsteller, die eine Zuschuss-Zusage im Rahmen der BEG-Förderung haben, steht zusätzlich ein zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit zur Verfügung. Das gilt sowohl für Antragsteller, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW haben, als auch mit vorliegendem Zuwendungsbescheid für weitere BEG-geförderte Einzelmaßnahmen vom BAFA nach der neuen Förderrichtlinie. Der Ergänzungskredit kann dann bei einem frei wählbaren Finanzierungspartner (z.B. die Hausbank) beantragt werden, der die Abwicklung der Kreditfinanzierung übernimmt.